V-CARD AGB’s/
Leistungsbeschreibung
V-ABO CARD (Green ABO, Gold ABO, Platinum ABO)
Durch die Unterfertigung eines Abo-Vertrages kommt der Kunde / die Kundin in den Genuss der Abo-Vorteile und erhält eine, je nach Abo-Vertragsart, entsprechende V-Abo Card. Der Kunde / die Kundin ist während der Öffnungszeiten berechtigt, unter Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung der V-Club Gastro GmbH, die Leistungen und das Warenangebot des V-Villach zu nutzen. Die Abo-Vorteile sind, nur nach Vorzeigen ihrer jeweils gültigen V-ABO-Card an der Kassa, in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis, gültig.
Im Zuge des Eintrittes müssen Besitzer des Platinum- Abos direkt an der Kassa bekanntgeben, welche, im Abo-Vertrag vereinbarte Flasche, an diesem Abend konsumiert werden soll.Diese Flaschenware wird dann auf die V-Abo Platinum Karte als Guthaben aufgebucht, ist kann an jeder Theke an diesem Öffnungstag eingelöst werden, verfällt jedoch am darauffolgenden Betriebstag.
Bei Veranstaltungen mit Live-Musik / Sonderveranstaltungen behält sich die V-Club Gastro GmbH vor, eine Musikabgabe einzufordern welche nicht mit den Abo-Guthaben aufgerechnet werden kann.
Daten zum Vertrag und zu den V-Cards erhalten Sie über einen Log-In Bereich auf unserer Webseite. Die Zugangsdaten zu Ihrem Login-Bereich per SMS und/oder Email. In Ihrem Login-Bereich sind Ihre persönlichen Daten, Rechnungen, Verträge etc. sowie weitere Informationen ersichtlich und abrufbar. Als Abo- Card Besitzer werden Sie auch als SMS-V Member registriert, um auch hier weitere Vorteile und Infos zu erhalten.
V-CARD (Green, Gold und Platinum Card)
Die V-Club Gastro GmbH ist berechtigt, an ausgewählte Kundinnen und Kunden eine Guthaben Card, die sogenannte V- Card, auszuhändigen.
Die V-Green Card ist eine nicht personalisierte Guthabenkarte, dessen Guthaben der Gast direkt in allen Theken des V-Villachs abbuchen lassen kann.
Die V-Gold als auch die V- Platinum Card sind personalisierte Guthaben-Karten und können deshalb auch nur gemeinsam nach Vorzeigen Ihres Lichtbildausweis vom jeweiligen Karteninhaber verwendet bzw. be- oder abgebucht werden.
Kunden bzw. Kundin haben die Möglichkeit eine V-Gold oder V-Platinum Card mit einem Guthabenbetrag gegen Bezahlung eines frei wählbaren Geldbetrages bebuchen zu lassen. V-Gold Card Inhaber erhalten zusätzlich zum aufgebuchten Geldbetrag eine 10%ige Aufstockung dieses Betrages als Goldbonus. V-Card Platinum Inhaber erhalten zum aufgebuchten Geldbetrag einen Platinum Bonus von zusätzlichen 20%. dh zB bezahlter Betrag 100.- Euro, jedoch aufgebuchter und zu verbrauchender Betrag 120.- Euro.
Als V- Gold oder Platinum Card Besitzer werden Sie auch als SMS-V Member registriert, um auch hier weitere Vorteile und Infos zu erhalten.
V-GIFT CARD
Kunden bzw. Kundin haben die Möglichkeit eine Guthabenkarte, die sogenannte V-Gift Card zu erwerben und diese mit einem Guthabenbetrag gegen Bezahlung eines frei wählbaren Geldbetrages bebuchen zu lassen. Die Kartenart ist nicht personalisiert und kann deshalb jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten und in der Höhe des aufgebuchten Betrages, in jedem Bereich des V-Villachs als Zahlungsmittel verwendet werden.
Verstöße & Missbrauch
Bei besonders grobem, ungebührlichem Verhalten, wie z. B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, sexuelle Übergriffe, Diebstahl, Vandalismus etc., kann der Zutritt zur V-Club Gastro GmbH schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer verwehrt werden. In diesem Fall hat die Kundin /der Kunde dennoch die laufend anfallenden ABO-Beiträge für die vereinbarte Vertragslaufzeit zu leisten.
Die V-Club Gastro GmbH haftet keinesfalls für den Verlust von V- Cards in jeglicher Ausführung und den daraus entstandenen Schaden (Guthaben, Kartenkaution etc) . Der Verlust einer V- Card sollte unverzüglich unter www.v-villach.at gemeldet werden.
Zahlungsmodalitäten und Anpassungen
Das Leistungsentgelt für V- ABO- Cards wird jeweils monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Darüber hinaus kann auch eine jährliche oder halbjährlich Zahlungsweise vereinbart werden, wobei die Letztigen auch in Form einer Barzahlung vorraus direkt an der Kassa bezahlt werden können. Die monatliche Zahlung erfolgt mittels eines Abbuchungsauftrages (Lastschrift).
V-Abo Inhaber erhalten seitens der V-Club Gastro GmbH eine Dauerrechnung in der Höhe des vereinbarten ABO- Betrages. Erst nach erfolgreichen erstmaligen Bankeinzug erlangt die V- ABO Karte ihre Gültigkeit und kann dann an den darauffolgenden Öffnungstagen abgeholt werden.
Die Abo- Mitgliedsbeträge sind wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2010, veröffentlichter Wert November 2012. Der Kunde / die Kundin wird von Anpassungen informiert, diese erfolgen jährlich mit 1. Jänner. Sollte eine indexbasierte Erhöhung übersprungen werden, bedeutet dies keinen Verzicht der V-Club Gastro GmbH auf zukünftige Anpassungen. Das ABO kann nicht an dritte Personen weitergegeben werden. ABO- Aktionspreise werden nach Ablauf von 12 Monaten auf den Normaltarif angepasst.
Verhinderung
Ist ein Kunde / eine Kundin an der Inanspruchnahme – aus welchen Gründen auch immer – verhindert, entbindet ihn / sie das nicht von der Bezahlung des vereinbarten ABO- Leistungsentgelts. Die V-Club Gastro GmbH ist in diesem Fall weder zu einer Nachleistung noch zur Rückzahlung noch zur Duldung einer Aufrechnung verpflichtet.
Zahlungsverzug & Kartensperre
Bei Zahlungsverzug behält sich die V-Club Gastro GmbH das Recht auf Mahnung vor. Pro Mahnschreiben werden Gebühren in Höhe von € 9,- geltend gemacht, welche vom Kunden zu bezahlen sind. Für eventuell entstandene Rücklastschriften werden ebenfalls Spesen in Höhe von € 9,- eingefordert. Fallen mehr als € 9,- Spesen an, ist die V-Club Gastro GmbH berechtigt, diese vom Kunden zurückzufordern. Nach zweimaliger Rückbuchung in Folge wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug gelten 8% Verzugszinsen p. A.. Gerät der Kunde / die Kundin mit der Bezahlung des Leistungsentgelts mehr als 2 Monate in Rückstand, ist die V-Club Gastro GmbH zur vorzeitigen Auflösung der Vereinbarung berechtigt.
Bei Zahlungsverzug oder Rückbuchung des Zahlungsauftrages verfällt weiters der unter 1.1. dieses Vertrages beschriebene Leistungsanspruch und es kommt zu einer Sperre der V- Card und somit zu einer Leistungsverweigerung. Eine Aufhebung oder eine Wiederaktivierung der Karte erfolgt erst nach erfolgten schriftlichen Nachweis der Zahlungsleistung durch den Karteninhaber. Die Aufhebung der Sperre erfolgt dabei innerhalb von 48 Stunden.
Nutzungseinschränkungen
Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot der V-Club Gastro GmbH berechtigen nicht zur vorzeiten Vertragskündigung durch den Kunden / die Kundin. Ebenso besteht für den Kunden / die Kundin in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz.
Datenschutz
Ihre Daten werden nur für interne Zwecke der V-Club Gastro GmbH verwendet und gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Kündigung
Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf der getroffenen Vereinbarung, wenn nicht anders vereinbart erstmals zum Ablauf von einem Jahr, danach jeweils zum Ablauf eines halben Jahres unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung muss fristgerecht und in schriftlicher Form in der Zentrale der V-Club Gastro GmbH, Bruno-Kreisky-Strasse 33, 9500 Villach eintreffen. Innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Kündigung erhält der Kunde eine Kündigungsbestätigung in seinem / ihrem Login-Bereich.
Betriebsunterbrechung
Für den Fall von Betriebsunterbrechungen (aufgrund von Reinigungs-, Instandsetzungsarbeiten, Betriebsurlaub, Urlaub etc.) erwächst dem Kunden / der Kundin kein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Leistungsentgelts oder auf anteilige Rückerstattungen bereits bezahlter Beiträge, sofern die Unterbrechung nicht mehr als zwei Wochen im Jahr in Anspruch nimmt.
Betriebsschließung
Sollte die V-Club Gastro GmbH einem Nachfolger übergeben werden, bleibt diese Vereinbarung zu denselben Konditionen aufrecht. Im Falle einer Betriebsschließung kann diese Vereinbarung seitens der V-Club Gastro GmbH unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Dem Kunden / der Kundin stehen in diesem Fall keine Ansprüche zu. Sollte aufgrund einer Vorauszahlung des Kunden / der Kundin ein Guthaben bestehen, wird dieses rückerstattet.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind jedenfalls rechtsunwirksam.
Guthaben Be- oder Abbuchen und Verbrauch von Kredits
Im Zuge des Bezahlvorganges können, auf V-Cards aufgebuchte Guthaben, entweder teilweise oder zur Ganze vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht werden. Sollten keine Kredits mehr auf der Karte vorhanden sein ist ein neuer Bebuchungsvorgang notwenig. Guthaben können dabei bei am V-Card Infopoint aufgebucht werden.
Systemfehler
Für Systemfehler übernehmen wir keine Haftung.
Eintritt in das V-Villach
Freier Eintritt nur mit V-ABO Card und gleichzeitiger Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises möglich. Sollte ein Kunde /eine Kundin Ihre Karte vergessen, kann kein freier Eintritt gewährt werden.
Verlust der Karte
Bei Verlust oder Finden dieser Karte, kontaktieren Sie uns via E-Mail an vcard@v-villach.at, oder senden Sie uns die Karte an die V-Club Gastro GmbH: Bruno-Kreisky-Straße 33, 9500 Villach. Bei Verlust der Karte und nach neuer Ausstellung einer Karte, wird wiederum eine Bearbeitungsgebühr von EUR 9,- verrechnet.
Bearbeitungsgebühren
Die einmalige Bearbeitungsgebühr einer Karte beträgt EUR 9,-. Die Kartenkaution ist nur in Bar und bei Kartenerhalt bezahlbar und beträgt 2 Euro und wird bei Kartenrückgabe refundiert!
Sonstige Hinweise
Ein Bebuchen der V- ABO- Cards erfolgt direkt an der V-Club Eintrittskassa und ist nur 1x je Öffnungstag möglich. Änderungen der Stammdaten müssen sofort bekannt gegeben werden.
Gültigkeit
Die AGB‘s sind in der jeweils aktuellen Fassung laut http://www.v-villach.at/vcard-agbs gültig.
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V-Card AGB‘s, am 05.03.2015